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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Exner GmbH

1.   Sämtlichen Angeboten liegen unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Aufträge werden nur zu diesen Bedingungen angenommen. Geschäftsbedingungen des Bestellers oder von unseren Bedingungen abweichende Vorschriften oder Abreden sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von uns schriftlich anerkannt werden.

2.   Bei Auftragserteilung oder Annahme von Lieferungen erkennt der Auftraggeber unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht nur für dieses Geschäft, sondern auch für alle Folgegeschäfte an.

3.   Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Bestellung annehmen. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sowie Vereinbarungen mit unserem Außendienst müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Zum Angebot gehörende Muster, Abbildungen, Zeichnungen sowie Maßangaben sind nur annährend verbindlich.

4.   Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns eine Erfüllung unüberwindbare Schwierigkeiten bereitet oder zum Auftragswert in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht. Außerdem können wir zurücktreten, wenn die Kreditwürdigkeit des Auftragsgebers zweifelhaft erscheint.

5.   Liegt uns keine Versandvorschrift vor, wird die Ware am günstigsten zum Versand gebracht.

6.   Bei Abrufaufträgen gilt die gesamte Menge 1 Monat nach der vereinbarten Frist als abgerufen. Wird eine Einteilung der bestellten Ware nicht innerhalb eines Monats nach Fristablauf vorgenommen, können wir die Einteilung und Lieferung nach unserer Wahl vornehmen.

7.   Wir können Teillieferungen vornehmen und einzeln berechnen. Jede Teillieferung ist als gesondertes Geschäft zu betrachten.

8.   Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag an dem uns die Bestellung im Hause vorliegt, sofern kein verbindlicher Termin vereinbart wurde.

9.   Verzögert sich die Lieferfrist durch von uns nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, Warenmangel, Behinderung der Schifffahrt, Ausfuhrverbote, Erschwerungen durch Behörden, Arbeitskampfmaßnahmen verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit der Behinderung. Der Auftraggeber kann uns in Lieferverzug setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens 8 Wochen zugebilligt hat. Der Auftraggeber kann aus der Lieferverzögerung keine Schadensersatzansprüche gegen uns geltend machen.

10.   Beanstandungen an der gelieferten Ware müssen uns unverzüglich schriftlich eingereicht werden, auch solche wegen äußerlich nicht erkennbarer Mängel, spätestens innerhalb 8 Tagen. Nach dieser Zeit gilt die Ware als angenommen. Reklamationen nach Verarbeitung, dazu gehört auch Preisauszeichnung sind auf jeden Fall unzulässig. Der Auftraggeber verzichtet gegenüber unserer Kaufpreisforderung auf Zurückbehaltung- und Aufrechnungsrechte aller Art. Beanstandungen an nur einem Teil der Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Wird ordnungsgemäß angezeigt, kann der Auftraggeber die Ware, sofern von uns verlangt, auf unsere Kosten retournieren. Es wird nach Erhalt fehlerfreie Ware geliefert.

11.   Rücksendungen sind grundsätzlich mit uns abzusprechen. Rücksendungen, die mit uns abgesprochen sind, werden unter Abzug von 20 % des Warenwertes gutgeschrieben. Ausgezeichnete Ware und solche die nicht mehr in einem verkaufsfähigen Zustand ist, wird nicht gutgeschrieben. Für unbegründete Rücklieferungen wird die Annahme verweigert und auf Kosten des Auftraggebers zurückgeschickt.

Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Die in der Preisliste angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden MWST. Innerhalb Deutschlands liefern wir ab einem Warenwert von 1.000,- frei Haus, darunter berechnen wir 4,5 % vom Warenwert. Bei Lieferungen nach Österreich, Niederlande, Dänemark, Schweden, Luxemburg, Belgien liefern wir ab einem Warenwert von 1.500,- frachtkostenfrei, darunter berechnen wir 7,5 % vom Warenwert. Für alle anderen Länder kontaktieren Sie uns unter info@exner-collection.de. Bei Nachnahmesendungen werden die anfallenden Versandkosten in Rechnung gestellt. Anfallende Verzollungskosten gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Beifügungen zu vorliegenden Aufträgen sind nicht möglich. Mehrkosten für Express und Schnellpakete gehen zu Lasten des Auftragsgebers.

12.   Unsere Rechnungen sind zahlbar:

Bankeinzug innerhalb von 3 Tagen

  4 % Skonto

8 Tagen

  2 % Skonto

oder nach 30 Tagen

  netto

Kreditkarte

  Die Belastung Ihrer Kreditkarte erfolgt durch Ihre aktive Durchführung der Zahlung.

Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz berechnet. Bei Zahlungseinstellung des Auftraggebers haben wir die im § 46 der Deutschen Konkursordung aufgeführten Rechte auf Aussortierung der Waren. Außerdem werden alle offenen Zahlungen sofort fällig. Alle Kosten bei unbaren Zahlungen gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Unbare Zahlungen werden unter Vorbehalt angenommen, Wechsel nur nach vorheriger Vereinbarung unter Berechnung aller Spesen. Bei Neuabschlüssen behalten wir uns die Lieferung per Nachnahme vor.

13.   Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Wechsel- und Scheckzahlungen bis zu deren Einlösung) unser Eigentum (Saldohaftungsvorbehalt). Der Besteller nimmt die Ware als treuhänderischer Verwahrer für uns in seinen unmittelbaren Besitz. Er kann die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes jedoch veräußern oder weiter verarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware zu Gunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung der Ware durch Dritte ist uns unverzüglich Nachricht zu geben. Mit der Veräußerung der Vorbehaltsware durch den Besteller im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an seine Kunden tritt zu unseren Gunsten anstelle der Vorbehaltsware der Anspruch des Bestellers gegen seinen Abnehmer, der bis zur Höhe der uns zustehenden Forderung schon jetzt als an uns abgetreten gilt (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Wir verpflichten uns zur Freigabe der abgetretenen Forderungen, soweit die uns gewährten Sicherungen unsere Forderungen um 20 % übersteigen.

14.   Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen ist für beide Teile 45659 Recklinghausen. Bei Auslandsgeschäften gilt für das ganze Vertragsverhältnis das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.   Gemäß § 23,24,26 u. 43 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir darauf hin, dass wir im Rahmen der Zweckbestimmung der Auftragsabwicklung Einzeldaten über die Auftraggeber gespeichert halten, die wir nicht an Dritte weitergeben, soweit dies nicht vom BDSG oder anderen Rechtsvorschriften erlaubt bzw. vorgeschrieben ist.

16.   Ein Großteil unserer Artikel sind Eigenentwicklungen und unser geistiges Eigentum, Nachahmungen sind rechtswidrig. Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist untersagt.

17.   Alle früheren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind hierdurch aufgehoben.

Letzte Aktualisierung: 19.03.2024 um 03:28 Uhr
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